Arbeitsrecht Mönchengladbach
Anwalt Arbeitsrecht Mönchengladbach
Fachanwalt Arbeitsrecht Mönchengladbach

Frau Dr. Horn ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte und Personalräte gleichermaßen. Im Mittelpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit stehen dabei stets das Interesse und die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten. Wesentliche Teilbereiche sind:

  • Beratung im Zusammenhang mit einer Kündigung, Kündigungsschutzklagen
  • Beratung beim Abschluss von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen und Entwürfen von Musterregelungen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Beratung und Klagen bei Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen und Verfassen von Arbeitszeugnissen
  • Beratung und Klage bei verhaltensbedingter-, personenbedingter oder betriebsbedingter Kündigung
  • Gehaltsklagen
  • Urlaubsabgeltung
  • Beratung bei Krankheit und Mobbing
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft etc.)

Arbeitsrecht in Deutschland

Arbeitsrecht in Deutschland bildet die Grundlage für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Bestimmungen und Richtlinien, die den Schutz der Arbeitnehmerrechte gewährleisten und die Arbeitsbedingungen regeln. Das Arbeitsrecht in Deutschland basiert auf einer Kombination aus nationalen Gesetzen, Tarifverträgen und EU-Richtlinien.

Ein wichtiges Gesetz im deutschen Arbeitsrecht ist das „Arbeitszeitgesetz“ (ArbZG). Es legt die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag und pro Woche fest, regelt Ruhezeiten und Pausen und schützt Arbeitnehmer vor Überstunden und übermäßiger Arbeitsbelastung. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten und die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Ein weiteres zentrales Gesetz im deutschen Arbeitsrecht ist das „Kündigungsschutzgesetz“ (KSchG). Es regelt den Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz müssen Kündigungen einen sozialen Rechtfertigungsgrund haben und bestimmte Verfahren eingehalten werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Arbeitnehmer haben in der Regel das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist und können gegen unberechtigte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht klagen.

Des Weiteren regelt das „Betriebsverfassungsgesetz“ (BetrVG) die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen. Es legt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats fest und regelt Themen wie die Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialleistungen. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt den Arbeitnehmern das Recht, durch den Betriebsrat in Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirken zu können.

Tarifverträge spielen ebenfalls eine wichtige Rolle im deutschen Arbeitsrecht. Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und regeln unter anderem Gehälter, Arbeitsbedingungen und Urlaubsregelungen. Sie können branchenspezifisch oder auch firmenintern sein. Tarifverträge haben Rechtskraft und ihre Bestimmungen sind für die Tarifvertragsparteien sowie für die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaften verbindlich.

Das Arbeitsrecht in Deutschland schützt Arbeitnehmer auch vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung und anderen Merkmalen. Es legt fest, dass Arbeitgeber keine Benachteiligung bei der Einstellung, Bezahlung, Beförderung oder Kündigung vornehmen dürfen.

Diese sind nur einige Beispiele für die wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts in Deutschland. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Veränderungen unterliegt und von Gerichtsurte

Dr. Kirsten Horn - Anwalt Arbeitsrecht Mönchengladbach - Rechtsanwältin Horn - Anwaltskanzlei Horn

Kirsten Horn

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